Immobilienwert berechnen
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Maximilian M. Geßner.
Geschäftsführer
 
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Energieausweis Pflicht bei Verkauf und Vermietung: Ausweisart, Fristen und Preise

Kurz beantwortet

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die die erste Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt dafür das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Immobilienberatung Bremen GmbH bietet Energieausweise in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern an: Energieausweis laut unserer Preisliste: Energieverbrauchsausweis: 149 €; Energiebedarfsausweis: 229 €. Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.

Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Für Kauf- und Mietinteressenten ist er eine wichtige Orientierung, für Verkäufer und Vermieter eine gesetzliche Pflicht. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich die rechtliche Grundlage geändert, viele bekannte Vorgaben wurden aber übernommen.

Wann ein Energieausweis Pflicht ist

Wer selbst in seiner Immobilie wohnt und weder verkauft noch neu vermietet, braucht keinen Energieausweis. Ausgenommen sind außerdem unter anderem Baudenkmäler und kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche.

  • Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung
  • Bei der Neuvermietung oder Verpachtung
  • Bei Neubauten

Wann der Energieausweis vorliegen muss

Der Energieausweis muss Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens auf Verlangen. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist er zu übergeben. Wer gegen diese Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Liegt bei Aufgabe einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus in der Anzeige stehen:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh pro m² und Jahr
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächlicher Energieverbrauch der BewohnerBerechneter Bedarf aus Bausubstanz und Anlagentechnik
AussagekraftAbhängig vom NutzerverhaltenUnabhängig vom Nutzerverhalten
BenötigtVerbrauchsabrechnungen der letzten drei JahreAngaben und Unterlagen zu Gebäudehülle und Heizung
PflichtFür viele Bestandsgebäude zulässigU. a. bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 1.11.1977, ohne Wärmeschutz nach der 1. Wärmeschutzverordnung

Was sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändert

Am 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die Regeln zum Energieausweis stehen jetzt im GModG. Für 2027 sind weitere Änderungen angekündigt, unter anderem zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Bestehende, gültige Energieausweise müssen nicht vorzeitig ersetzt werden.

Die Rechtslage entwickelt sich weiter. Bevor Sie einen Energieausweis erstellen lassen, informieren wir Sie über den jeweils aktuellen Stand.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

  • Angaben zu Gebäude, Baujahr, Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Gebäudetyp, Heizungsanlage und Angaben zur Gebäudehülle
  • Fotos des Gebäudes
  • Schornsteinfegerbericht
  • Für den Verbrauchsausweis: Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre

Was kostet ein Energieausweis?

Preise

Energieausweis

Die Bereitstellung eines Energieausweises ist verpflichtend beim Verkauf einer Immobilie.

Energieverbrauchsausweis
149 €
Energiebedarfsausweis
229 €

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.

Alle Preise ansehen

So unterstützt Sie die Immobilienberatung Bremen

Die Immobilienberatung Bremen GmbH berät Eigentümer in Bremen und im Bremer Umland, welcher Energieausweis benötigt wird, und bietet die Erstellung für Wohngebäude und gewerbliche Gebäude in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern an. Wer verkauft, bekommt den Energieausweis bei uns zusammen mit allen anderen Verkaufsunterlagen.

Energieausweis benötigt?

Sagen Sie uns, um welches Gebäude es geht. Wir klären, welche Ausweisart nötig ist, und kümmern uns um die Erstellung.

Alle Preise und Konditionen: Preise & Konditionen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst in meinem Haus wohne?

Nein. Ein Energieausweis ist nur bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Neubau erforderlich.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Gilt noch das GEG?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Viele Vorgaben zum Energieausweis wurden übernommen, für 2027 sind weitere Änderungen angekündigt.

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?

Verstöße gegen die Vorlagepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Was kostet ein Energieausweis?

Energieausweis laut unserer Preisliste: Energieverbrauchsausweis: 149 €; Energiebedarfsausweis: 229 €. Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.

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