Mieterhöhung in Bremen: Mietspiegel, Kappungsgrenze und Begründung
Kurz beantwortet
In Bremen dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, höchstens aber um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Diese abgesenkte Kappungsgrenze gilt im Land Bremen mit Ausnahme von Bremerhaven bis zum 31. August 2029. Seit dem 1. Januar 2024 hat die Stadt Bremen einen qualifizierten Mietspiegel, der bei einer Mieterhöhung angegeben werden muss. Die Immobilienberatung Bremen GmbH unterstützt Vermieter mit Mietpreisgutachten und Vermietercoaching.
Steigende Kosten, Modernisierungen oder eine lange nicht angepasste Miete: Es gibt viele Gründe, über eine Mieterhöhung nachzudenken. Damit sie wirksam ist, müssen Vermieter allerdings einige Regeln einhalten. In Bremen kommen ein qualifizierter Mietspiegel und eine abgesenkte Kappungsgrenze hinzu.
Die Grundregeln für eine Mieterhöhung
Nach § 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage und energetischem Zustand in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden.
- Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein.
- Das Mieterhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden.
- Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 Prozent.
- Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten bleiben dabei außer Betracht.
Was in Bremen besonders gilt
- Kappungsgrenze 15 Prozent: im Land Bremen mit Ausnahme von Bremerhaven, nach der Kappungsgrenzen-Verordnung gültig bis zum 31. August 2029.
- Qualifizierter Mietspiegel: Die Stadt Bremen hat seit dem 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel. Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde er erstmals fortgeschrieben.
- Mietpreisbremse: Für neue Mietverträge gilt in Bremen, mit Ausnahme von Bremerhaven, zusätzlich die Mietpreisbremse. Sie betrifft die Miethöhe bei Wiedervermietung, nicht die Erhöhung im laufenden Mietverhältnis.
Wie eine Mieterhöhung begründet werden kann
Nach § 558a BGB muss die Mieterhöhung in Textform begründet werden. Als Begründung nennt das Gesetz unter anderem:
- einen Mietspiegel
- eine Auskunft aus einer Mietdatenbank
- ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- die Mieten von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen
Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, der Angaben für die Wohnung enthält, muss der Vermieter diese Angaben in seinem Mieterhöhungsverlangen mitteilen, auch wenn er die Erhöhung anders begründet. In Bremen ist das der Fall.
Ablauf: Fristen nach dem Mieterhöhungsverlangen
- 1
Verlangen in Textform
Der Vermieter fordert die Zustimmung zur Erhöhung in Textform und begründet sie.
- 2
Überlegungsfrist
Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, zuzustimmen.
- 3
Wirksamkeit
Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang.
- 4
Keine Zustimmung
Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.
Wann ein Mietpreisgutachten sinnvoll ist
Ein Mietpreisgutachten ermittelt die übliche Miete für eine konkrete Wohnung. Es hilft, wenn eine Wohnung im Mietspiegel schlecht abgebildet ist, wenn Vermieter und Mieter über die angemessene Miete streiten oder wenn das Finanzamt bei der Vermietung an Angehörige die ortsübliche Miete prüft. Als Begründungsmittel nach § 558a BGB nennt das Gesetz ausdrücklich das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Unterstützung für Vermieter: Preise
Für Mietpreisgutachten gibt es in unserer Preisliste keinen Festpreis; die Kosten nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Für das Vermietercoaching gelten diese Preise:
Preise
Vermietercoaching
- Marktgerechte Ermittlung des Mietpreises
- Stellungnahme zu allen Immobilienfragen
- Erstellung von Onlineanzeigen
- Kosteneinschätzung
- Mieterhöhungen begründen und begleiten
- Beratung bei der Mietvertragsgestaltung
- Begleitung bei Besichtigungen
- Einzelstunde
- 179 €
- 5 Stunden Paket
- 600 €
- Bereitstellung von Unterlagen
- 75 €
Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.
So unterstützt Sie die Immobilienberatung Bremen
Die Immobilienberatung Bremen GmbH unterstützt private Vermieter in Bremen und im Umland mit Mietpreisgutachten, Wohnflächenberechnungen und Vermietercoaching, von der marktgerechten Ermittlung des Mietpreises bis zur Begründung und Begleitung von Mieterhöhungen. Rechtsberatung leisten wir nicht; dafür sind Rechtsanwälte und Vermietervereine die richtigen Ansprechpartner.
Miete marktgerecht ermitteln
Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Mieterhöhung planen oder unsicher sind, welche Miete für Ihre Wohnung angemessen ist.
Alle Preise und Konditionen: Preise & Konditionen
Häufige Fragen
Wie viel darf die Miete in Bremen steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Diese Kappungsgrenze gilt im Land Bremen mit Ausnahme von Bremerhaven.
Gibt es in Bremen einen qualifizierten Mietspiegel?
Ja. Die Stadt Bremen hat seit dem 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel. Er wurde zum Jahreswechsel 2025/2026 erstmals fortgeschrieben.
Kann ich eine Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründen?
Ja, mit mindestens drei vergleichbaren Wohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel mit Angaben für die Wohnung, müssen diese Angaben aber zusätzlich mitgeteilt werden.
Gilt die Kappungsgrenze auch in Bremerhaven?
Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt im Land Bremen mit Ausnahme von Bremerhaven. Dort gilt die allgemeine Grenze von 20 Prozent in drei Jahren.
Was kostet das Vermietercoaching?
Vermietercoaching laut unserer Preisliste: Einzelstunde: 179 €; 5 Stunden Paket: 600 €; Bereitstellung von Unterlagen: 75 €. Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.











