Denkmalschutz Immobilien Bremen: Pflichten, Steuervorteile und Bewertung
Auf einen Blick
Wer in Bremen eine denkmalgeschützte Immobilie kauft oder besitzt, braucht nach dem Bremischen Denkmalschutzgesetz für Veränderungen, Instandsetzungen und Umbauten eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, in der Stadt Bremen des Landesamts für Denkmalpflege. Im Gegenzug sind Sanierungskosten steuerlich begünstigt, vermietet mit 9 Prozent über acht Jahre und 7 Prozent über vier Jahre, selbst genutzt mit 9 Prozent über zehn Jahre. Die Immobilienberatung Bremen GmbH bewertet Baudenkmäler und prüft sie vor dem Kauf.
Bremen hat viele geschützte Gebäude, von Kaufmannshäusern bis zu ganzen Straßenzügen mit Altbremer Häusern. Wer ein solches Haus kauft, bekommt Charakter und Geschichte, übernimmt aber auch besondere Pflichten.
Ist mein Haus ein Denkmal?
Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, zeigt die Denkmalliste. Für die Stadt Bremen ist sie beim Landesamt für Denkmalpflege einsehbar und online abrufbar, für Bremerhaven beim Magistrat. Geschützt sein kann ein einzelnes Gebäude oder eine ganze Gesamtanlage. Gebäude, die nur in der Nähe eines Denkmals stehen, sind selbst kein Denkmal, Maßnahmen in der Umgebung können aber ebenfalls genehmigungspflichtig sein.
Denkmalschutz Immobilien Bremen: Pflichten für Eigentümer
- Erhaltung: Das Denkmal ist zu pflegen und im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten.
- Genehmigung: Veränderungen, Instandsetzungen, An- und Aufbauten, Werbeanlagen und ein Abbruch brauchen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
- Anzeige: Schäden, die den Erhalt gefährden, und ein Eigentümerwechsel sind der Behörde mitzuteilen.
- Folgen: Unerlaubte Veränderungen können eine Pflicht zur Wiederherstellung und Bußgelder nach sich ziehen.
Quelle: Landesamt für Denkmalpflege Bremen, Merkblatt Denkmalschutz
Steuervorteile für Denkmalimmobilien
| Nutzung | Steuerliche Förderung der begünstigten Kosten |
|---|---|
| Vermietet (§ 7i EStG) | bis zu 9 % pro Jahr über 8 Jahre, danach bis zu 7 % pro Jahr über 4 Jahre |
| Selbst genutzt (§ 10f EStG) | bis zu 9 % pro Jahr über 10 Jahre |
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor Beginn schriftlich mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Eine fehlende vorherige Abstimmung lässt sich nicht nachholen. Nach Abschluss stellt das Landesamt eine Bescheinigung für das Finanzamt aus. Klären Sie die Details mit Ihrer Steuerberatung.
Energieausweis und Denkmal
Baudenkmäler sind von der Pflicht zum Energieausweis ausgenommen. Energetische Maßnahmen sind möglich, müssen aber mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Wie werden denkmalgeschützte Immobilien bewertet?
Bei der Bewertung zählen neben Lage und Zustand die Einschränkungen durch den Denkmalschutz, der Sanierungsbedarf und die steuerlichen Vorteile. Ein höherer Aufwand für Instandhaltung kann den Wert mindern, der besondere Charakter und die Förderung können ihn stützen. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, zeigt nur eine Bewertung am Objekt.
Preise
Kurzgutachten / Wertermittlung
- Berechnung und Wertermittlung mittels normierter Verfahren
- Fotodokumentation
- Schriftliche Ausfertigung
- Eigentumswohnung
- 900 €
- Einfamilienhaus
- 1.200 €
- Mehrfamilienhaus
- 1.400 €
- Gewerbeobjekt
- 1.800 €
Verkehrswertgutachten
- Eigentumswohnung
- ab 2.000 €
- Einfamilienhaus
- ab 2.500 €
- Mehrfamilienhaus
- ab 3.000 €
- Gewerbeobjekt
- auf Anfrage
Das Honorar richtet sich nach dem Umfang des Auftrags und der Höhe des Wertes der Immobilie.
Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.
So unterstützt Sie die Immobilienberatung Bremen
Die Immobilienberatung Bremen GmbH bewertet denkmalgeschützte Immobilien in Bremen und im Umland, prüft sie vor dem Kauf und begleitet auf Wunsch den Verkauf. Steuer- und Rechtsberatung leisten wir nicht.
- Verkehrswertgutachten in Bremen
- Kurzgutachten / Wertermittlung in Bremen
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- Individuelle Kaufberatung in Bremen
- Verkauf & Vermittlung in Bremen
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Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, ob mein Haus unter Denkmalschutz steht?
In der Denkmalliste. Für die Stadt Bremen ist sie beim Landesamt für Denkmalpflege einsehbar und online abrufbar, für Bremerhaven beim Magistrat.
Brauche ich für Renovierungen eine Genehmigung?
Ja. Veränderungen, Instandsetzungen und Umbauten an einem Kulturdenkmal brauchen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, in der Stadt Bremen des Landesamts für Denkmalpflege.
Welche Steuervorteile gibt es?
Bei Vermietung bis zu 9 Prozent pro Jahr über acht Jahre und bis zu 7 Prozent über vier Jahre (§ 7i EStG), bei Selbstnutzung bis zu 9 Prozent über zehn Jahre (§ 10f EStG). Voraussetzung ist die Abstimmung der Maßnahmen vor Beginn.
Braucht ein Baudenkmal einen Energieausweis?
Nein. Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht ausgenommen.












