Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten: Welches Gutachten brauche ich?
Kurz beantwortet
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte, dokumentierte Wertermittlung für außergerichtliche Zwecke, etwa für einen Kauf oder eine Einigung in der Familie. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert nach § 194 BauGB zu einem festen Stichtag und ist ausführlich genug für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt oder Gericht. Die Immobilienberatung Bremen GmbH erstellt beide Gutachten und berät Sie vorab, welches für Ihren Anlass genügt.
Beide Gutachten beantworten dieselbe Frage: Was ist die Immobilie wert? Sie unterscheiden sich aber darin, wie ausführlich der Wert hergeleitet und dokumentiert wird, und damit auch darin, wofür das Ergebnis verwendet werden kann.
Das Kurzgutachten: dokumentierte Wertermittlung im kompakten Umfang
Bei der Immobilienberatung Bremen umfasst ein Kurzgutachten eine Ortsbesichtigung, die Plausibilisierung der Objekt- und Lagedaten, zwei normierte und anerkannte Bewertungsverfahren sowie eine Fotodokumentation. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich.
- Ankauf einer Immobilie, um den geforderten Preis einzuordnen
- Verkauf innerhalb der Familie
- Außergerichtliche Einigung zwischen Beteiligten
- Abfindung von Miteigentümern
Ein Kurzgutachten ist nicht gerichtsfest. Wenn absehbar ist, dass ein Gericht oder das Finanzamt den Wert prüft, ist ein Verkehrswertgutachten der bessere Weg.
Das Verkehrswertgutachten: umfassend, stichtagsbezogen, nachvollziehbar
Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert. Er entspricht dem Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Ein Verkehrswertgutachten leitet diesen Wert ausführlich her. Typische Anlässe sind Erbschaft, Schenkung, Scheidung, die Auflösung von Gemeinschaften, steuerliche Zwecke und Gerichtsverfahren.
Die Unterschiede auf einen Blick
| Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|
| Zweck | Außergerichtliche Entscheidungen | Erbschaft, Scheidung, Finanzamt, Gericht |
| Umfang | Kompakt: Besichtigung, zwei normierte Verfahren, Fotos | Umfassende Herleitung nach § 194 BauGB |
| Stichtag | Bewertung zum aktuellen Zeitpunkt | Fester Bewertungsstichtag, auch rückwirkend |
| Gerichtsfest | Nein | Ja, als gerichtsfestes Gutachten |
| Preis | Fester Preis je Objektart | Ab-Preis, abhängig von Umfang und Wert |
Welche Bewertungsverfahren werden angewendet?
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei normierte Verfahren. Welche davon im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der Art der Immobilie ab.
- Vergleichswertverfahren: Der Wert wird aus Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet, typisch bei Eigentumswohnungen und Grundstücken.
- Ertragswertverfahren: Der Wert ergibt sich aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen, typisch bei vermieteten Immobilien.
- Sachwertverfahren: Der Wert wird aus Bodenwert und Wert der baulichen Anlagen ermittelt, typisch bei selbst genutzten Einfamilienhäusern.
Preise für Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten
Preise
Kurzgutachten / Wertermittlung
- Berechnung und Wertermittlung mittels normierter Verfahren
- Fotodokumentation
- Schriftliche Ausfertigung
- Eigentumswohnung
- 900 €
- Einfamilienhaus
- 1.200 €
- Mehrfamilienhaus
- 1.400 €
- Gewerbeobjekt
- 1.800 €
Verkehrswertgutachten
- Eigentumswohnung
- ab 2.000 €
- Einfamilienhaus
- ab 2.500 €
- Mehrfamilienhaus
- ab 3.000 €
- Gewerbeobjekt
- auf Anfrage
Das Honorar richtet sich nach dem Umfang des Auftrags und der Höhe des Wertes der Immobilie.
Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.
So unterstützt Sie die Immobilienberatung Bremen
Die Immobilienberatung Bremen GmbH erstellt Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten für Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Bremen und im Bremer Umland. Im Vorgespräch klären wir, welche Form Ihr Anlass erfordert, damit Sie nicht mehr Gutachten bezahlen als nötig.
Unsicher, welches Gutachten Sie brauchen?
Sagen Sie uns, wofür Sie den Wert benötigen. Wir empfehlen Ihnen die passende Form und nennen Ihnen Aufwand und Kosten vorab.
Alle Preise und Konditionen: Preise & Konditionen
Häufige Fragen
Ist ein Kurzgutachten gerichtsfest?
Nein. Ein Kurzgutachten ist für außergerichtliche Zwecke gedacht. Für Gerichtsverfahren ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten der richtige Weg.
Reicht ein Kurzgutachten für das Finanzamt?
Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen wollen, sind die Anforderungen an das Gutachten hoch. Dafür ist ein Verkehrswertgutachten vorgesehen. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, klären Sie am besten zusätzlich mit Ihrer Steuerberatung.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?
Keiner. § 194 BauGB verwendet beide Begriffe gleichbedeutend: „Verkehrswert (Marktwert)“.
Was kosten die beiden Gutachten?
Kurzgutachten / Wertermittlung laut unserer Preisliste: Eigentumswohnung: 900 €; Einfamilienhaus: 1.200 €; Mehrfamilienhaus: 1.400 €; Gewerbeobjekt: 1.800 €. Verkehrswertgutachten laut unserer Preisliste: Eigentumswohnung: ab 2.000 €; Einfamilienhaus: ab 2.500 €; Mehrfamilienhaus: ab 3.000 €; Gewerbeobjekt: auf Anfrage. Das Honorar richtet sich nach dem Umfang des Auftrags und der Höhe des Wertes der Immobilie. Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.
Kann ein Gutachten auch rückwirkend erstellt werden?
Ein Verkehrswertgutachten bezieht sich immer auf einen Bewertungsstichtag. Dieser kann auch in der Vergangenheit liegen, zum Beispiel am Todestag bei einer Erbschaft.











